SECO-Merkblatt zu COVID-19 - Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (Art. 6 ArG)

Das SECO hat gemeinsam mit dem BAG ein neues Merkblatt erarbeitet, das die Arbeitgeber informieren soll, wie sie ihre Verantwortung wahrnehmen und den Gesundheitsschutz im Kontext der aktuellen Epidemie sicherstellen können.

Gemäss Artikel 6 Arbeitsgesetz (ArG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, jede Gesundheitsbeeinträchtigung seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vermeiden. Er hat deshalb alle Massnahmen zu treffen, die den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind, d.h. die für seinen Betrieb angesichts der technischen und wirtschaftlichen Verhältnisse zumutbar sind. Aufgrund der grassierenden Corona-Pandemie hat er zusätzlich dafür zu sorgen, dass die durch den Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit auferlegten Vorgaben während der Arbeit eingehalten und umgesetzt werden. Das neue Dokument betrifft Arbeitssituationen, in denen die Mitarbeitenden relativ wenig mit infizierten Personen in Berührung kommen. In anderen Arbeitssituationen, wie z.B. im Gesundheitssektor, können strengere und aufwändigere Massnahmen erforderlich sein.

Gleichzeitig veröffentlicht das SECO auch eine Checkliste für Baustellen. Es enthält die wichtigsten Punkte, um sich auf Baustellen vor COVID-19 zu schützen.