EasyGov.swiss: Stellen melden und Arbeitszeitgesuche erfassen

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat per 26. April 2021 den Online-Schalter für Unternehmen, EasyGov.swiss, erneut ausgebaut. Mit dem Release 1.7 können Benutzerinnen und Benutzer neu offene Stellen auf dem Portal erfassen und publizieren. Ein weiterer Meilenstein ist die Integration von Arbeitszeitbewilligungen, insbesondere bei Nacht- und Sonntagsarbeit oder Pikettdiensten. Beide Prozesse können mit EasyGov vollständig digital genutzt werden.

Stellenmeldepflicht in Berufsarten ab 5 Prozent Arbeitslosigkeit

Seit 1. Januar 2020 besteht für Arbeitgeber die gesetzliche Pflicht, offene Stellen in Berufsar-ten mit schweizweit mindestens 5 Prozent Arbeitslosigkeit dem RAV zu melden. Mit dem neusten Update können Anwenderinnen und Anwender offene Stellen direkt in EasyGov erfassen und öffentlich publizieren. Sofern eine Stelle meldepflichtig ist, wird diese über eine Schnittstelle (API) an das Online-Stellenportal des RAV (AVAM) zur Prüfung gesendet. Ist die Stelle nicht meldepflichtig, werden die Daten direkt an «job-room.ch» und wenn gewünscht an das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität (EURES) zur Publikation übermittelt.

Neue Anwendungsmöglichkeiten:

  • eine Stellenausschreibung erstellen;
  •  eine meldepflichtige Stelle dem RAV melden;
  • ­ in EasyGov die Statusrückmeldung des RAVs einsehen;
  • ­ Stellen öffentlich publizieren, und zwar:
    - nicht-meldepflichtige Stellen sofort
    - meldepflichtige Stellen nach Ablauf der gesetzlichen 5-Tage-Sperrfrist.

Arbeitszeitbewilligungen: Von TACHO zu EasyGov

Bis anhin konnte man Gesuche für Arbeitszeitbewilligungen online über TACHO (Travail ch online) einreichen. Neu werden diese Prozesse ausschliesslich auf EasyGov angeboten.

Neue Anwendungsmöglichkeiten:

  • ­ Arbeitszeitgesuche vollständig erfassen;
  • ­ Arbeitszeitgesuche vollständig elektronisch an die zuständige Behörde übermitteln und deren Antwort auf EasyGov erhalten, einsehen und verwalten;
  • ­ erfasste Gesuche als Vorlage nutzen oder Bewilligungen verlängern.

Weitere Funktionen, die im Vordergrund stehen:

  • ­ Eine übersichtliche Anzeige aller laufenden Geschäfte, d.h. Arbeitszeitgesuche und Arbeitszeitbewilligungen;
  • ­ Gesuche werden durch die Behörde beurteilt und Bewilligungen können im Anschluss durch den Antragssteller auf EasyGov abgeholt werden;
  • ­ Mitarbeiter der kantonalen Arbeitsinspektorate (KAI) und des SECO können Arbeitszeitgesuche im Namen von Unternehmen erfassen.