KBOB: Neue Dokumente zum Beschaffungswesen auf Bundesebene

Richtlinie des EFD zur Preisprüfung bei Beschaffungen des Bundes vom 18. Dezember 2020

Diese Richtlinie präzisiert die am 12. Februar 2020 revidierte Verordnungsbestimmung, welche der Auftraggeberin ein pflichtgemässes Ermessen einräumt, ob und wie sie mit der Anbieterin bei fehlendem Wettbewerb ein Recht auf Einsicht in die Kalkulation vereinbart, sofern der Auftragswert eine Million Schweizer Franken (exklusive MWST) erreicht. Die Vereinbarung eines Preisprüfungsrechts soll sicherstellen, dass die Auftraggeberin bei fehlendem Wettbewerb nicht einen zu hohen Preis bezahlt. Dabei soll auch den partnerschaftlichen Geschäftsbeziehungen, namentlich dem Prinzip von Treu und Glauben, Rechnung getragen werden.

Merkblatt Beizug von Subunternehmen

Die Weitervergabe von Leistungen an Subunternehmen ist bei öffentlichen Beschaffungen grundsätzlich zulässig. Mit der Zulassung können der Wettbewerb gestärkt und insbesondere die Teilnahmemöglichkeiten der KMU erhöht werden. Die Weitervergabe von Leistungen wurde in den Medien und von Seiten der Politik aber auch kritisiert, weil damit die Gefahr von Sozialdumping oder «Scheinfirmen» verbunden sein könnte. Das vorliegende Merkblatt soll die zulässigen Möglichkeiten sowie deren Vor- und Nachteile aufzeigen.

Merkblatt Bietergemeinschaften: Zulassung und Beschränkung

Bietergemeinschaften sind bei öffentlichen Beschaffungen grundsätzlich zugelassen. Sie können einen effizienten Einsatz von Kapazitäten fördern, Innovationen unterstützen und den Teilnahmemöglichkeiten von KMU dienen. Der Wettbewerb und die Qualität der Bewerbungen auf öffentliche Aufträge können gesteigert werden. Die Auftraggeberin kann die Zulassung von Bietergemeinschaften ausnahmsweise in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen beschränken oder ausschliessen.

Merkblatt Referenzen: Einholen und Bewerten von Auskünften

Mit dem Einholen von Referenzen kann die Vergabestelle in Erfahrung bringen, ob die Anbieterin bisherige Leistungen ordnungsgemäss erbracht hat. Referenzen dienen dazu, die Bewertung der Kriterien wie Erfahrung, Fachkompetenz, Qualifikation und Kundenorientierung nachvollziehbar und überprüfbar zu machen. Werden Referenzauskünfte eingeholt, sind die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz zu wahren.