Bundesrat stärkt administrative Entlastung

Der Bundesrat hat am 22.04.2020 eine Aussprache über die administrative Entlastung für Unternehmen geführt und die Eckpunkte für entsprechende Vernehmlassungsvorlagen festgelegt. Er will dabei seine Politik der gezielten Entlastungen stärken und eine Regulierungsbremse ausarbeiten.

Der Bundesrat erachtet die kontinuierliche Suche nach Entlastungsmöglichkeiten der Unternehmen als eine politische Daueraufgabe, die für den Wirtschafts-standort Schweiz zentral ist. Gerade angesichts der gegenwärtig schwierigen Wirtschaftslage will der Bundesrat den Unternehmen nicht nur mit Sofortmassnahmen beistehen, sondern auch langfristig die nötigen Instrumente schaffen, um unnötige Bürokratie abzubauen und so die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz stärken. Dazu gehört es, nicht nur bei neuen Regulierungen unnötige Belastungen der Unternehmen zu vermeiden, sondern auch den Bestand an bereits existierenden Regulierungen regelmässig auf Entlastungspotenzial zu überprüfen.

Der Bundesrat schlägt ein gezieltes Massnahmenpaket vor: So soll die Bundesverwaltung gesetzlich verpflichtet werden, die Regulierungskosten für neue Regulierungen konsequent zu schätzen und ein Monitoring über die Regulierungsbelastung zu entwickeln. Mit regelmässigen Evaluationen (Sector Studies) sollen Entlastungspotentiale bei bestehenden Regulierungen identifiziert und entsprechende Massnahmen vorgeschlagen werden. Der Bundesrat wird über die Entwicklung der Regulierungsbelastung und die umgesetzten Entlastungen regelmässig Bericht erstatten. Ferner sollen im Gesetz Grundsätze für gute Regulierung bzw. Good Practices für möglichst wenig belastende Regulierung verankert werden. Die Verwaltung soll ausserdem verpflichtet werden, im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses systematisch Vereinfachungsmassnahmen für Unternehmen zu prüfen.

Der Bundesrat will zudem die Anwendung des One-Stop-Shops "EasyGov" rasch und flächendeckend erweitern. Beim Vollzug von Bundesrecht sollen Behörden des Bundes und der Kantone verpflichtet werden, ihre elektronischen Behördenleistungen über das Zugangsportal anzubieten.

Der Bundesrat hat das WBF beauftragt, entsprechende Vernehmlassungsvorlagen auszuarbeiten. Der Vernehmlassungsbeginn ist Ende 2020 vorgesehen.