Lohngleichheitsanalysen ab 2021

Der Bundesrat hat das neue Gleichstellungsgesetz per 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt. Mit dem Ziel, statistisch nicht erklärbare Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern zu beseitigen, werden Unternehmen mit 100 und mehr Angestellten ab diesem Zeitpunkt betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen durchführen müssen.

Für die erste Analyse bleibt den Unternehmen bis spätestens Ende Juni 2021 Zeit. Die Analyse muss durch eine unabhängige Stelle überprüft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das Ergebnis informiert werden.

Das Parlament hat die Lohngleichheitsanalysepflicht auf 12 Jahre beschränkt. Bis zum 1. Juli 2032 müssen die Unternehmen alle vier Jahre eine Analyse durchführen. Um die Analyse nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchführen zu können, stellt der Bund den Unternehmen das Tool Logib zur Verfügung, das bereits bei öffentlichen Beschaffungsaufträgen verwendet wird, um die Lohngleichheit zu garantieren. Logib kann von der Webseite des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) kostenlos heruntergeladen werden.