Dieselfahrzeugverbot

Die Diskussion rund um Dieselfahrzeugverbote beunruhigt die Branche. Solche Verbote sind in der Schweiz nicht mehrheitsfähig und dürfen es auch nicht werden. Dennoch stehen die Zeichen der Zeit auf Wandel.

Das deutsche Bundesverwaltungsgericht entschied Ende Februar 2018, dass ältere Dieselfahrzeuge mit einem Fahrverbot belegt werden können. Die durch diesen Entscheid ausgelösten Diskussionen in Schweizer Städten, wie z.B. Genf, verunsichern. Auch wenn die Thematik hierzulande von untergeordneter Bedeutung ist, müssen die dadurch ausgelösten Verunsicherungen und Ängste ernst genommen werden.

Verbot ist der falsche Weg

Es ist eine Tatsache, dass städtische Gebiete mit grösseren Emissionen zu kämpfen haben als ländliche Regionen. Städte und Agglomerationen müssen aber andere Möglichkeiten finden, um mit dieser Problematik umzugehen. Ein Dieselfahrzeugverbot ist der falsche Weg.

Betriebe mit einem Dieselfahrzeugfuhrpark könnten in diesen Gebieten keine Aufträge mehr entgegennehmen oder wären gezwungen, ihren Fuhrpark auszuwechseln. Diese Folgen eines Dieselfahrverbots sind nicht haltbar. Gemäss einer Umfrage des Zürcher Handwerkerportals OFRI (www.ofri.ch/press-releases) sähe ein Drittel der befragten Handwerker ihre Existenz durch ein solches Verbot gefährdet. Die notwendigen Investitionen würden aber auch beinahe alle anderen Handwerksbetriebe schwer treffen.

Entwicklungen bei künftigen Anschaffungen berücksichtigen

Auch wenn das Gerichtsurteil in Deutschland die politischen Diskussionen rund um ein Verbot beflügelt hat, ist ein solches derzeit aus Sicht von EIT.swiss in der Schweiz nicht mehrheitsfähig. Trotzdem empfiehlt EIT.swiss den Unternehmen, bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge die neusten Entwicklungen und den Trend hin zu umweltschonenderen Antrieben im Kaufprozess zu berücksichtigen. Insbesondere die Elektrobranche kann und muss sich mit dem Thema der Elektromobilität auseinandersetzen und hier eine Vorreiterrolle einnehmen.