Wer den Chef «Arschloch» nennt, riskiert die fristlose Kündigung

Weil ein Magaziner seine Chefs als «Arschlöcher» und «Pfeifensäcke» bezeichnete, hat ihn die Stadt Zürich fristlos entlassen. Zu Recht, sagt das Gericht.

Beleidigungen berechtigen zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Verwarnung

In einem am 21. Februar 2018 veröffentlichten Urteil hält das Zürcher Verwaltungsgericht fest, das Beleidigungen gegenüber Vorgesetzten auch ohne vorherige Verwarnung zu einer fristlosen Kündigung berechtigen. Für das Gericht ist das Fehlverhalten eines Magaziners gravierend. Dieser hatte an einer Teamsitzung den Vorgesetzten und dessen Stellvertreter als «Arschlöcher» bezeichnet. Die beiden waren nicht anwesend. Vorausgegangen war eine Information, wonach die Arbeiter im Logistikbereich ihre Sicherheitsschuhe weiterhin selber besorgen müssten, der Arbeitgeber aber einen Beitrag von CHF 80.00 leiste. Er werde seinen Vorgesetzten «die Sicherheitsschuhe tief in den Arsch stecken», sagte der Magaziner noch. Dann verliess er die Sitzung entgegen der Anweisung des Teamleiters. Er sei provoziert worden, machte der fristlos Entlassene später geltend. Der Entscheid bezüglich der Schuhe sei ihm vorgängig nicht persönlich mitgeteilt worden. Damit sei gegen die vereinbarte «Schonbehandlung» verstossen worden.

Eine Weisung, keine Provokation

Für das Verwaltungsgericht waren das keine stichhaltigen Argumente. Die Vorgesetzten hätten nur von ihrem zustehenden Weisungsrecht Gebrauch gemacht. Anrecht auf eine Schonbehandlung habe der Magaziner nicht: Nur weil den Vorgesetzten dessen leichte Erregbarkeit bekannt gewesen sei, könne er nicht einfach fluchen. «Das würde nämlich darauf hinauslaufen, dass Angestellte, die schon bisher durch unangepasstes Verhalten auffielen, sich eher eine Beschimpfung erlauben könnten als solche, die sich bisher korrekt verhalten haben».

Kein einmaliges Ereignis

Der Mann habe «seine Vorgesetzten aus nichtigem Anlass vor Teammitgliedern in übelster Weise beschimpft», fasst das Gericht zusammen. Es verweist darauf, dass der Mann nur drei Tage nach diesem Vorfall aus einem anderen Grund zu seinem Teamleiter sagte: «Ihr seid alles Pfeiffensäcke, und für was werdet ihr bezahlt?!» Der Vorfall vom Februar 2017 sei kein einmaliges Ereignis gewesen, sondern Ausdruck eines generell mangelhaften Verhaltens des Mitarbeiters. Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde des Mannes gegen seine fristlose Kündigung deshalb ab.