Die Arbeitgeber sagen Ja zu den neuen Mindestlöhnen

An der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 12. September 2019 sprachen sich die Delegierten von EIT.swiss für den neuen Gesamtarbeitsvertrag aus. Er tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und soll unter anderem dank der Erhöhung des Mindestlohns die Attraktivität der Elektrobranche erhöhen.

Arbeit- und Gewerkschaftsvertreter führten seit 2018 Verhandlungen über die Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV). Dabei verfolgte die Delegation der Arbeitgeber folgende Ziele:

  • Der GAV soll schlank und widerspruchsfrei sein.
  • Die Arbeitsorganisation, d.h. die Arbeitszeitgestaltung durch den Arbeitgeber, soll flexibilisiert werden.
  • Das Berufsbild soll durch Anpassung des Mindestlohns attraktiver werden.
  • Die Lohnstruktur soll vereinfacht werden.

Mit dem nun vorliegenden Vertragswerk werden diese Ziele weitestgehend erreicht. Der neue GAV ist schlank und modern. Durch die Anpassungen betreffend Reallohnerhöhung und Anhebung der Untergrenzen der Mindestlöhne wird die Elektrobranche auch für ihre Mitarbeitenden attraktiver. Der Mindestlohn für einen Elektroinstallateur EFZ nach Abschluss der Grundbildung beträgt neu Fr. 5‘000.- monatlich. Der Mindestlohn für eine Telematikerin EFZ nach Abschluss beläuft sich neu auf Fr. 5‘300.-.

Diese Massnahme wird allerdings nicht von allen Arbeitgebern gleich positiv bewertet. Pierre Schnegg, Vizepräsident EIT.swiss, betont deshalb die Wichtigkeit dieser Anpassung: „Unsere Branche braucht gut qualifizierte Berufsleute, diese kriegen und behalten wir unter anderem durch gute Entlöhnung.“ Die Arbeitgeber ihrerseits profitieren von der flexibleren Gestaltung der Arbeitszeit sowie der generellen Vereinfachung der Lohnstruktur.

Der neue Gesamtarbeitsvertrag tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Dem Bundesrat wird die Allgemeinverbindlichkeitserklärung bis zum 31. Dezember 2024 beantragt.

Über die Umsetzung des GAV werden wir so bald wie möglich informieren.