Vademecum: Losaufteilung

Wie ist die Leistungsabgrenzung bei Losaufteilungen? Diese Frage taucht immer auf, wenn ein Unternehmen Installationen weiterzuführen hat, welche von einem anderen Unternehmen begonnen wurden.

Tritt diese Situation ein, können so manche Unklarheiten zu unerfreulichen und zeitaufwendigen Diskussionen führen. Wichtig ist es bereits in der Ausschreibungsphase festzulegen, wo und wie die Schnittstellen zwischen den Unternehmen geregelt sind. Bereits bei der Planung muss mit dem Bauherrn abgeklärt werden, ob eine Losaufteilung infrage kommt oder gar erwünscht ist und wie eine allfällige Losaufteilung erfolgen soll. Die Aufteilung zwischen Rohbau (Erdung & Verrohrung) und Ausbau (Verkabelung & Apparatemontage bis hin zur Übergabe an den Bauherrn) ist nicht die einzige Losaufteilung, die in der Praxis umgesetzt wird. Diese Variante dient hier als Beispiel, um aufzuzeigen, wie mit einer solchen Situation am besten umgegangen wird.

Beispiel

Die Installationsfirma, die mit dem Rohbau beauftragt worden ist, hat alle Einlagen im Beton und die gesamte Verrohrung im Backstein erstellt. Danach verlässt sie die Baustelle, weil das Ausdübeln aufgrund der noch verschalten oberen Stockwerke nicht möglich ist. Im Erdgeschoss hat die mit dem Ausbau beauftragte Installationsfirma bereits begonnen und stellt fest, dass teils Dosen nicht ausgedübelt sind, einige Rohre «Zwetschgen» haben oder nicht den Plänen entsprechend verlegt worden sind.
 Als Folge daraus macht die zweite Firma einen Mehraufwand geltend, welcher einerseits bereits in der Vergütung der ersten Firma enthalten ist und andererseits von dieser selbst verursacht wurde. Im Beispiel wird verdeutlicht, wie die Schnittstelle (Wechsel der Unternehmen) den kritischen Zeitpunkt ausmacht, an dem gleichzeitig nicht oder falsch ausgeführte Arbeiten sowie Mängel aufgedeckt werden, die zu Diskussionen führen. Solche Situationen können vermieden werden, indem die Schnittstelle bereits in der Ausschreibung berücksichtigt wird. Zuerst muss jedoch Klarheit darüber herrschen, was in den NPK-Positionen alles enthalten ist:

Allgemeine Vergütungsregelungen (502 021 100)

Leistungspositionen enthalten alles, was für eine komplette, betriebsbereite Installation erforderlich ist. Die anerkannten Regeln der Technik werden berücksichtigt. Das heisst für das oben beschriebene Beispiel, dass das «Ausputzen und Ausdübeln » der Dosen sowie die Schuttentsorgung der Rohinstallationen enthalten sind. Das Nachtragen der nicht planmässig verlegten Rohre ist übrigens ebenfalls enthalten (TB C).

Empfehlung

Der VSEI empfiehlt in diesem Fall, das Einziehen einer Einzugshilfe mittels der Positionen 512 112 001 oder 512 112 002 auszuschreiben. Dieses Vorgehen setzt das Ausputzen sowie das Ausdübeln der Dosen voraus und gewährleistet zudem die Funktionalität der Verrohrung. Auf diese Weise sind die Leistungsabgrenzungen und somit auch die Vergütungen klar definiert. Die Mehraufwände und die daraus resultierenden Mehrkosten vom mit dem Ausbau beauftragten Unternehmen sind so im Voraus beseitigt. Allfällige Rohrbrüche («Zwetschgen») und fehlende Rohre sind durch das erste Unternehmen zu beheben bzw. nachträglich zu verlegen.

Hinweis

Der VSEI rät davon ab, bei Losaufteilungen Leerrohrpositionen aus den Installationsteilen zu verwenden. Obwohl die Einzugshilfe bereits in den Positionen enthalten wäre, eignen sich diese dafür nicht. Es gibt unterschiedliche Gründe, welche dazu veranlassen, dass ein Unternehmen die Arbeiten eines anderen fertigstellt. Dabei gilt stets: Was nicht geplant ist, löst auch der NPK nicht!

Positionen für Einzugshilfen Positionen für Einzugshilfen